•    Unentschuldigtes Fernbleiben wird nach Art.18 und Art. 31 des Feuerwehrreglements gehandhabt.
•    Entschuldigungen werden nur in Ausnahmefällen toleriert.
•    Wer verhindert ist, einen kommandierten Dienst anzutreten, muss spätestens eine Stunde vor Übungsbeginn eine
     schriftliche Entschuldigung mittels Lodur einreichen, ansonsten gilt die Absenz als unentschuldigt.
•    Bei ausnahmsweiser telefonischer Abmeldung vor der Übung, muss innerhalb 24 Stunden eine schriftliche
     Begründung per E-Mail an die FW-Administration (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) nachgereicht werden.
     Ansonsten gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
•    Eine Abmeldung nach Übungsbeginn gilt immer als unentschuldigt!
•    Unentschuldigte Absenzen werden wie folgt behandelt:
o    Jede unentschuldigte Absenz wird mit einer Busse von CHF 50.- geahndet.
o    Allen Eingeteilten, die 3 oder mehr Absenzen aufweisen (entschuldigt oder unentschuldigt), können zu einer
      Feuerwehrkommissionssitzung aufgeboten werden.
•    Für längere Abwesenheiten wie RS, Auslandaufenthalte etc. ist beim Kommando eine Dispens für die entsprechende
     Zeit einzufordern und eine schriftliche Abmeldung über Lodur zu tätigen.